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EURATOM-Richtlinie
Mit dem Vorschlag einer erneuerten Richtinie /96/29/EURATOM wird im Jahr 2010 gerechnet. Zielsetzung ist dabei u.a. die Einarbeitung der im Jahr 2007 erschienenen ICRP Publikation 103 und die Abstimmung mit den zurzeit ebenfalls überarbeiteten internationalen "Basic Safety Standards" der IAEA. Dies äußerte Herr St. Mundigl (Generaldirektion Energie und Verkehr) als Vertreter der Europäischen Kommission bei der 40. Jahrestagung des Fachverbandes für Strahlenschutz vom 15. - 18.9.2008 in Mainz. Noch völlig offen ist die Diskussion um den Radiation Protection Expert (RPE) und den Radiation Protection Officer (RPO). Neue Dosisgrenzwerte sind nach ICRP 103 nicht zu erwarten. Allerdings werden die Strahlungswichtungsfaktoren und die Gewebewichtungsfaktoren geändert. Inwieweit Veränderungen der StrlSchV und Röv erfolgen, bleibt abzuwarten. Eine Reduzierung von Dosisgrenzwerten ist nicht auszuschließen - auch wenn sie nach ICRP 103 nicht gerechtfertigt erscheint.
IRPA 12/13 Kongress
Vom 19. bis 24. Oktober fand in Buenos Aires der 12. IRPA Kongress statt.
Herrn Prof. Christian Streffer wurde der Sievert Award verliehen, eine der höchsten Auszeichnungen in der Strahlenschutzforschung.
Renate Czarwinski (D; Fachverband für Strahlenschutz) wurde zur Vizepräsidentin gewählt.
Alfred Hefner (A, Fachverband für Strahlenschutz) wurde in den Executiv-Rat der IRPA gewählt.
Der 13. IRPA Kongress wird vom 13.-18.5.2012 in Glasgow stattfinden. Das Thema ist: Living with Radiation – Engaging with Society.
Neue StrlSchV/RöV
Seit 31.3.2009 liegt ein Entwurf zur Änderung von Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung vor. Die Änderungsvorschläge betreffen u.a. nicht gerechtfertigte Tätigkeitsarten, die Beförderung, die grenzüberschreitende Verbringung, die Freigabe, die Ermittlung der Körperdosis bei gepulster Strahlung (StrlSchV), den Zutritt zu Strahlenschutzbereichen, unzulässiger Zusatz von radioaktiven Stoffen, Natürlich vorkommende radioaktive Stoffe an Arbeitsplätzen, die sogenannten Basisschutzgeräte, die Bauart von Röntgenstrahlern und Röntgeneinrichtungen, Aufbewahrungsfristen für Messergebnisse, elektronische Dokumentation, Anlage III und XVI StrlSchV, Anlage I RöV
Ressortabstimmung und Verbändeanhörung werden in 2009 erwartet
Strahlenschutzüberwachung des fliegenden Personals
In großen Höhen wirkt deutlich mehr Höhenstrahlung auf den Menschen ein als am Boden. Piloten und flugbegleitendes Personal können Strahlendosen erhalten, die durchaus vergleichbar sind mit Dosiswerten von Berufsgruppen, die Röntgenstrahlung einsetzen oder die mit radioaktiven Quellen umgehen. Die Strahlenschutzverordnung verlangt deshalb auch eine Strahlenschutzüberwachung für das fliegende Personal. ?erwachungspflichtig ist danach Luftfahrtpersonal, wenn es in einem Beschäftigungsverhältnis gemäß deutschem Arbeitsrecht steht und während der Flüge durch Höhenstrahlung eine effektive Dosis von mehr als 1000 Mikro-Sievert im Kalenderjahr erhalten kann. Für diese Beschäftigten ist die Strahlenexposition zu ermitteln, zu begrenzen und unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu reduzieren. Die Betreiber von Flugzeugen sind verpflichtet, ab August 2003 die Dosiswerte zu ermitteln und durch eine entsprechende Planung des Personaleinsatzes und der Flugrouten die Strahlendosis ihrer Beschäftigten zu reduzieren. Siehe Aufgabe II-2.50 der Loseblattausgabe Praktischer Strahlenschutz gemäß StrlSchV.
Elektronische Personendosimeter (EPD)
Das BMU hat mit Wirkung vom 1.11.2008 ein Verbot für den Einsatz von EPDs in gepulsten Strahlenfeldern bei der Überwachung von Schwangeren und Personen unter 18 Jahren angeordnet. Ersatzweise werden von den Messstellen zumeist jeweils 5 Filmdosimeter pro Monat zur Verfügung gestellt, wovon 4 Dosimeter wöchentlich zu tragen und jeweils unverzüglich nach Ablauf einer Woche an die Messstelle einzuschicken sind. Das 5. Filmdosimeter ist unmittelbar nach Ablauf des sonst üblichen Tragezeitraums (1 Monat) einzusenden. Betroffen sind gepulste Röntgeneinrichtungen nach RöV und Beschleuniger nach StrlSchV.
Mit dem Vorschlag einer erneuerten Richtinie /96/29/EURATOM wird im Jahr 2010 gerechnet. Zielsetzung ist dabei u.a. die Einarbeitung der im Jahr 2007 erschienenen ICRP Publikation 103 und die Abstimmung mit den zurzeit ebenfalls überarbeiteten internationalen "Basic Safety Standards" der IAEA. Dies äußerte Herr St. Mundigl (Generaldirektion Energie und Verkehr) als Vertreter der Europäischen Kommission bei der 40. Jahrestagung des Fachverbandes für Strahlenschutz vom 15. - 18.9.2008 in Mainz. Noch völlig offen ist die Diskussion um den Radiation Protection Expert (RPE) und den Radiation Protection Officer (RPO). Neue Dosisgrenzwerte sind nach ICRP 103 nicht zu erwarten. Allerdings werden die Strahlungswichtungsfaktoren und die Gewebewichtungsfaktoren geändert. Inwieweit Veränderungen der StrlSchV und Röv erfolgen, bleibt abzuwarten. Eine Reduzierung von Dosisgrenzwerten ist nicht auszuschließen - auch wenn sie nach ICRP 103 nicht gerechtfertigt erscheint.
IRPA 12/13 Kongress
Vom 19. bis 24. Oktober fand in Buenos Aires der 12. IRPA Kongress statt.
Herrn Prof. Christian Streffer wurde der Sievert Award verliehen, eine der höchsten Auszeichnungen in der Strahlenschutzforschung.
Renate Czarwinski (D; Fachverband für Strahlenschutz) wurde zur Vizepräsidentin gewählt.
Alfred Hefner (A, Fachverband für Strahlenschutz) wurde in den Executiv-Rat der IRPA gewählt.
Der 13. IRPA Kongress wird vom 13.-18.5.2012 in Glasgow stattfinden. Das Thema ist: Living with Radiation – Engaging with Society.
Neue StrlSchV/RöV
Seit 31.3.2009 liegt ein Entwurf zur Änderung von Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung vor. Die Änderungsvorschläge betreffen u.a. nicht gerechtfertigte Tätigkeitsarten, die Beförderung, die grenzüberschreitende Verbringung, die Freigabe, die Ermittlung der Körperdosis bei gepulster Strahlung (StrlSchV), den Zutritt zu Strahlenschutzbereichen, unzulässiger Zusatz von radioaktiven Stoffen, Natürlich vorkommende radioaktive Stoffe an Arbeitsplätzen, die sogenannten Basisschutzgeräte, die Bauart von Röntgenstrahlern und Röntgeneinrichtungen, Aufbewahrungsfristen für Messergebnisse, elektronische Dokumentation, Anlage III und XVI StrlSchV, Anlage I RöV
Ressortabstimmung und Verbändeanhörung werden in 2009 erwartet
Strahlenschutzüberwachung des fliegenden Personals
In großen Höhen wirkt deutlich mehr Höhenstrahlung auf den Menschen ein als am Boden. Piloten und flugbegleitendes Personal können Strahlendosen erhalten, die durchaus vergleichbar sind mit Dosiswerten von Berufsgruppen, die Röntgenstrahlung einsetzen oder die mit radioaktiven Quellen umgehen. Die Strahlenschutzverordnung verlangt deshalb auch eine Strahlenschutzüberwachung für das fliegende Personal. ?erwachungspflichtig ist danach Luftfahrtpersonal, wenn es in einem Beschäftigungsverhältnis gemäß deutschem Arbeitsrecht steht und während der Flüge durch Höhenstrahlung eine effektive Dosis von mehr als 1000 Mikro-Sievert im Kalenderjahr erhalten kann. Für diese Beschäftigten ist die Strahlenexposition zu ermitteln, zu begrenzen und unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu reduzieren. Die Betreiber von Flugzeugen sind verpflichtet, ab August 2003 die Dosiswerte zu ermitteln und durch eine entsprechende Planung des Personaleinsatzes und der Flugrouten die Strahlendosis ihrer Beschäftigten zu reduzieren. Siehe Aufgabe II-2.50 der Loseblattausgabe Praktischer Strahlenschutz gemäß StrlSchV.
Elektronische Personendosimeter (EPD)
Das BMU hat mit Wirkung vom 1.11.2008 ein Verbot für den Einsatz von EPDs in gepulsten Strahlenfeldern bei der Überwachung von Schwangeren und Personen unter 18 Jahren angeordnet. Ersatzweise werden von den Messstellen zumeist jeweils 5 Filmdosimeter pro Monat zur Verfügung gestellt, wovon 4 Dosimeter wöchentlich zu tragen und jeweils unverzüglich nach Ablauf einer Woche an die Messstelle einzuschicken sind. Das 5. Filmdosimeter ist unmittelbar nach Ablauf des sonst üblichen Tragezeitraums (1 Monat) einzusenden. Betroffen sind gepulste Röntgeneinrichtungen nach RöV und Beschleuniger nach StrlSchV.